Eltern/Schulpflegschaft

schulpflegschaft-MailadresseSchulpflegschaftsvorsitzender:
Hr.  Thorsten Stollen

Stellvertreterinnen:
Fr.
Petra Meiss,  Fr.  Ulrike Elstermann,  Fr.  Nicole Köller

 

Herzlich willkommen!

 

News/Termine:

Landeselternschaft der Gymnasien NRW e.V.:Auch die Karl-Ziegler-Schule ist Mitglied in der LE NRW, einem verbandsmäßigen Zusammenschluss gymnasialer Schulpflegschaften auf Landesebene. Wer sich über die Aktivitäten der LE informieren möchte, findet HIER den entsprechenden Link auf die Homepage.

Information für Eltern von “Schulabgängern”:Die Bundesagentur für Arbeit bietet interessante Informationen für interessierte Eltern von Schülerinnen und Schülern aus den Abschlussklassen an. Unter anderem wird mit dem Sonderheft abi extra >> Eltern ein praktischer Leitfaden an die Hand gegeben. Dieses Heft wurde bereits angefordert und wird demnächst in der Schule verteilt. Weitere Informationen, sowie die Möglichkeit, das Heft als pdf herunterzuladen gibt es HIER.

Bildungsportal NRW:Wer sich über das aktuelle Schulgesetz informieren möchte, findet auf der Internetseite des “Bildungsportal NRW” den entsprechenden Gesetzestext sowie weitere aktuelle Dateien. Auch das weitere Angebot des Bildungsportal NRW bietet viele Informationen für interessierte Eltern.

 

Schulpflegschaft – Was ist das überhaupt?
 

(Auszug aus §§ 72, 73 Schulgesetz NRW)

Die Schulpflegschaft vertritt die Interessen der Eltern bei der Gestaltung der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule. Sie berät über alle wichtigen Angelegenheiten der Schule. Hierzu kann sie Anträge an die Schulkonferenz richten. Die Schulpflegschaft wählt die Vertretung der Eltern für die Schulkonferenz und die Fachkonferenzen. Die Eltern können über die Bildungs- und Erziehungsarbeit auch unter sich beraten.

Mitglieder der Schulpflegschaft sind die Vorsitzenden der Klassenpflegschaften sowie die von den Jahrgangsstufen gewählten Vertreterinnen und Vertreter. Ihre Stellvertreterinnen und Stellvertreter können, die Schulleiterin oder der Schulleiter soll beratend an den Sitzungen teilnehmen. Zwei vom Schülerrat gewählte Schülerinnen und Schüler ab Klasse 7 können mit beratender Stimme teilnehmen. Die Schulpflegschaft wählt eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden und bis zu drei Stellvertreterinnen oder Stellvertreter. Wählbar sind neben den Mitgliedern der Schulpflegschaft die stellvertretenden Vorsitzenden der Klassen- und Jahrgangsstufenpflegschaften; sie werden mit der Wahl Mitglieder der Schulpflegschaft.

Schulpflegschaftssitzungen finden in der Regel zweimal pro Schuljahr, und zwar jeweils zu Beginn des Schulhalbjahres statt.

Mitglieder der Klassenpflegschaft sind die Eltern der Schülerinnen und Schüler der Klasse, mit beratender Stimme die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer und ab Klasse 7 die Klassensprecherin oder der Klassensprecher und die Stellvertretung. Die Klassenpflegschaft wählt zu Beginn des Schuljahres eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden und eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter.

Die Klassenpflegschaft dient der Zusammenarbeit zwischen Eltern, Lehrerinnen und Lehrern, Schülerinnen und Schülern. Dazu gehören die Informationen und der Meinungsaustausch über Angelegenheiten der Schule, insbesondere über die Unterrichts- und Erziehungsarbeit in der Klasse. Die Klassenpflegschaft ist bei der Auswahl der Unterrichtsinhalte zu beteiligen.

Soweit kein Klassenverband besteht, bilden die Eltern der Schülerinnen und Schüler jeder Jahrgangsstufe die Jahrgangsstufenpflegschaft. Die Jahrgangsstufenpflegschaft wählt für jeweils 20 Schülerinnen und Schüler eine Vertreterin oder einen Vertreter für die Schulpflegschaft. Für jede Vertreterin oder jeden Vertreter wird eine Stellvertreterin oder ein Stellvertreter gewählt.